05.03.2015

Handel

Der Einzelhandel ist einer der wichtigsten Arbeitgeber und Ausbilder in Deutschland: Rund 4 Millionen Menschen sind in dieser Branche beschäftigt. Kaum ein anderer Wirtschaftszweig bietet eine solche Vielfalt an Aufgaben und Karrieremöglichkeiten. Und die Zahl der Beschäftig-ten steigt sogar noch trotz der Sparwellen in vielen Unternehmen. Grund hierfür sind vor allem die längeren, speziell im Lebensmittelhandel oft bis in den späten Abend hinein reichenden La-denöffnungszeiten. Doch dies bedeutet auch, dass die Unternehmen von ihren Beschäftigten immer häufiger fle-xible Arbeitszeiten verlangen. Ein großer Teil der Arbeit wird inzwischen von prekär Beschäftig-ten geleistet. Umgekehrt hat der stationäre Einzelhandel in den Onlinehandelshäusern eine Konkurrenz erfahren, der kaum beizukommen ist. Der Druck auf die Unternehmen ist gewaltig. Diese geben den Druck an den Einzelnen weiter. Die Atomsphäre ist angespannt.

Wir beraten z.B. bei Versetzung oder Änderungskündigung im Handel. Vielfach kennen wir die Strukturen vor Ort. Beispielsweise ist es gelungen, das Ansinnen eines Insolvenzverwalters zu durchkreuzen, der auf Basis eines Tarifvertrages nach § 3 Abs. 1 BetrVG die Idee hatte, die Sozi-alauswahl auf die betroffenen drei Filialen des insolventen Einzelhandelskonzerns zu beschrän-ken. Das Arbeitsgericht Hamburg ist unserer Argumentation gefolgt und hat entschieden, dass die Sozialauswahl mindestens auf sämtliche Hamburger Filialen zu erstrecken ist. Die Kündigung war damit unwirksam (Arbeitsgericht Hamburg, Urteil. Vom 16.10.2010 - 24 Ca 224/09). Der betroffene Mitarbeiter arbeitet bis heute an seinem angestammten Platz.