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Inhalte.

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Wir bemühen uns, sämtliche in unserem Internet-Angebot bereit gestellten Informationen mit Sorgfalt auszuwählen und bei Bedarf zu aktualisieren oder zu ergänzen. Für Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit der Informationen in unserem Internet-Angebot können wir dennoch keine Gewähr übernehmen. Dies gilt insbesondere bei Änderungen von Rechtsvorschriften oder Rechtsprechung. Gerade im Arbeitsrecht gilt: Die einzige Konstante ist der Wandel. Gerade das Arbeitsrecht ist durch eine Vielzahl von EU-Richtlinien geprägt. Diese beeinflussen in zunehmendem Maße die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Jedes europäische Arbeitsgericht in der EU ist befugt, dem Europäischen Gerichtshof eine Rechtsfrage, die es für relevant erachtet, vorzulegen. Nahezu über Nacht werden arbeitsrechtliche Bibliotheken dann zu Altpapier, die dann lediglich noch für Historiker von Interesse sind.

Wir behalten uns vor, ohne vorherige Ankündigung und nach freiem Ermessen Informationen in unserem Internet-Angebot ganz oder teilweise zu ändern, zu aktualisieren, zu ergänzen oder zu löschen.

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