Über die Kanzlei Kock – Arbeitsrecht für Menschen und Unternehmen

Die Kanzlei Kock - Arbeitsrecht & Datenschutz ist auf Kündigungsschutz spezialisiert. Ein weiterer Schwerpunkt liegt im Datenschutz, insbesondere im Beschäftigtendatenschutz und im Betriebsverfassungsrecht (BetrVG).

Sie werden garantiert durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht mit über 21 jähriger Berufserfahrung betreut. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer, Betriebsräte und Unternehmen insbesondere bei:

  1. allen Fragen des Kündigungsschutzrechts, insbesondere Kündigungsschutzklagen und in Kündigungsschutzprozessen.
  2. Aufhebungsverträge oder Abwicklungsverträge
  3. Befristungen (§ 14 TzBfG, WissZeitVG) z.B. im Rahmen von Entfristungsklagen oder bei auflösenden Bedingungen (z.B. Renteneintritt),
  4. Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und Abfindungsverhandlungen.
  5. Entgeltfansprüchen, Sonderzahlungen,
  6. allen Fragen, die sich im Zusammenhang mit Datenschutz im Arbeitsverhältnis (Beschäftigtendatenschutz) stellen, wie z.B. Tracking, heimliche und offene Videoüberwachung, Personalakte, E-Recruiting, Datenweitergabe im Konzern, Veröffentlichung von Bildern der Mitarbeiter uvm.

Betriebsräte unterstützen wir bei allen Fragen von der Gründung bis in die Einigungsstelle oder bei Sozialplanverhanldungen.Dabei liegt ein Schwerpunkt im Bereich Betriebsvereinbarung und Datenschutz.

Wir vertreten unsere Mandanten vorwiegend in Norddeutschland (Hamburg, Lübeck, Neumünster etc.) aber auch deutschlandweit z.B. in Berlin oder München.

Wir vertreten Interessen von Arbeitnehmern, Betriebsräten und Unternehmen. Unser Wirken ist zunächst auf eine Konfliktvermeidung und außergerichtliches Einvernehmen gerichtet. Allerdings scheuen wir keinen Prozess. Sollte es notwendig sein, setzen wir die Interessen unserer Auftraggeber mit der gebotenen Zurückhaltung bestmöglich durch.

Häufig beraten wir leitende Angestellte und Führungskräfte. Sie bilden oft den Puffer zwischen den Unternehmen und den Angestellten. Die darauf basierenden Konflikte sind Gegenstand unserer täglichen Beratung. Dasselbe gilt für die Vereinbarung von Familie und Beruf. Oft werden wir von Arbeitnehmern um Hilfe bei der Durchsetzung eines Teilzeitanspruches, etwa in der Elternzeit gebeten. Umgekehrt engagieren uns Unternehmen, die erkannt haben, dass der Umgang mit Teilzeitansprüchen entscheidend für die Frage des Betriebsklimas sein kann. Wir helfen gute und faire Lösungen zu finden.

Weitere Schwerpunkte sind das Insolvenzarbeitsrecht und das Schwerbehindertenrecht. Wir helfen bei Sonderzahlungen (Boni etc.) oder (unterlassenen) Zielvereinbarungen.

Die Gestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen, Arbeitsvertragsklauseln rundet das Portfolio der Kanzlei im Arbeitsrecht ab.

Zu unserern Mandanten zählen Mitarbeiter Hamburger Banken sowie großer ortsansässiger Versicherungsgesellschaften. Hier beraten und coachen wir etwa im Hintergrund bei den aktuellen Umstrukturierungen oder sonstigen Arbeitsplatzkonflikten.  

Nehmen Sie Kontakt auf

Wir stehen für eine schnelle und unbürokratische Mandatsannahme.

Wir garantieren Ihnen den Rückruf eines Fachanwaltes für Arbeitsrecht im Regelfall noch am selben, spätestens am darauffolgenden Tag. Im Regelfall erhalten Sie innerhalb dieses Zeitfensters einen ersten Beratungstermin, an dessen Ende Sie eine erste Einschätzung erhalten, z.B. zur Wirksamkeit oder Unwirksamkeit Ihrer Kündigung.